RECHTSBEUGUNG IN VENEZUELA
Dr. F. Roland Matthies, im Maerz 2005.
25.03.05 | Jean-Jacques Rousseau schrieb vor über 200 Jahren (Discourse on Inequality, Oxford University Press S. 4) “… For regardless of how a government is formally constituted, if there is a single man NOT SUBJECT TO THE LAW, all the others are necessarily at that man’s mercy…”. Nichts Besseres sei bez. der Rechtsbeugung am Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo de Justicia) gesagt, wenn die Bürger der Bolivarianischen Republik das jüngst erlassene Urteil der Kammer für verfassungsrechtliche Fragen (Sala Constitucional) vielleicht mir Argwohn zur Kenntnis nehmen müssen. Erstmals in der verfassungsrechtlichen Geschichte der Republik (Unabhängig seit 1830 durch Trennung von Kolumbien und Ekuador) wurden Prinzipien der “Iudicata” (Unanfechtbarkeit eines Urteils des Obersten Gerichtshofes) und der”Iura novit Curia” (Das Recht kennt der Gerichtshof, s. Posener’s Rechtslexikon) durchbrochen.
Zum Hintergrund: Am 14. August des Jahres 2002 (also vor zwei einhalb Jahren) erliess der Oberste Gerichtshof in der Versammlung aller Magistrados (Sala Plena) die “Absolution” fuer vier angeklagte Generäle, die beschuldigt worden waren, den Putschversuch vom April des gleichen Jahren betrieben zu haben. Die “Sala Plena” schrieb im Urteil der Absolution “…el delito de rebelión militar, en su forma propiamente dicha no existe en nuestra legislación castrense…” Auf Deutsch: Die Rechtsbücher der Republik enthalten keinen Begriff fuer den Aufstand der Militaers. Die “Sala Plena” in einer Mehrheit von 11 zu 9 der Magistrados stellte die von der Staatsanwaltschaft angeklagten Generäle von jeglichen vermeintlichen Delikten frei. (s. “Informe del Ministerio Público para el año 2002”, S. 27). Die Staatsanwaltschaft (Fiscalía de la República) legte gegen diese Entscheidung das Gesuch einer “Revision” ein, mit der Begründung: “…las conclusiones de la sentencia … tampoco son ciertas ni constitucionales…” (Die Grundlage der Absolution ist falsch und verfassungswidrig).
Die Regierung Chavez begnügte sich aber nicht mit einem Revisionsgesuch. Das Gesetz zur Regelung des Obersten Gerichtshofes (Ley Orgánica del Tribunal Supremo de Justicia) wurde mit einer bequemen einfachen Mehrheit im Parlament schnellstens reformiert. Statt 20 Magistrados gibt es jetzt 32 Richter in der letzten Instanz der Republik. 2 unbequeme Richter (Martini Urdaneta und Arriechi) wurden von den “chavistas” hinausgedrängt und zu einem unfreiwilligen Rücktritt genötigt. Im Jahre 2004 hat dann die gleiche Parlamentsmehrheit die neuen Magistrados in den Reihen des “Chavismo” gesucht und auch gefunden. Der Anschlag auf das Urteil der “Sala Plena” konnte dann im Maerz 2005 ohne unbequeme Meinungen von “Anti-chavistas” ueber die Bühne gehen. Die Kammer fuer verfassungsrechtliche Fragen (Sala Constitucional) “revidierte” das Urteil der “Sala Plena” und übernahm – ohne längere Überlegungen - das Gesuch der Staatsanwaltschaft. Für Nicht-Kenner der Rechtsform des Obersten Gerichtshofes sei hinzugefügt, dass die “Sala Plena” die Versammlung aller Richter ist, d.h. auch der Richter, die der “Sala Constitucional” angehören. Die “Sala Constitucional” hat demzufolge ein Urteil einer ihr übergeordneten Instanz revidiert und annulliert.
Die Folgen: Eine Revision einer Entscheidung in der letzten Instanz verletzt zweifelsohne jegliche Rechtsbegriffe, wie die des “Ordre Public”, “Due Process” und “Estado de Derecho”. Nicht einmal in Zeiten der letzten Diktatur von General Pérez Jimenez (1949-1958) wagte der damalige Oberste Gerichtshof den Versuch von jeglichen Rechtsprinzipien abzuweichen. Rechtsbeugung ist aber nichts Neues, nicht nur in Venezuela. Schon von 25 Jahren, also lange vor der Amtsuebernahme von Chavez, schrieb der Ausschuss der Andenpakt Kommission (Comisión Andina de Juristas S. 45) von einer “democracia de partidos” (Eine von den Parteien beinflusste Demokratie) und von einer “monopolización de la representatividad democrática” (Monopolstellung der Parteien im Leben der Demokratie). Ein in Venezuela sehr geschaetzter Historiker mit dem Namen Ricardo Combellas zitiert in seinem Buch “Estado de Derecho – Crisis y Renovación” den deutschen Rechtswissenschaftler Otto Mayer, der 1949 den Polizeistaat beschrieb. “Die oberste Gewalt lässt keinen Raum fuer eine freie und unabhängige Justiz. Die Gerichtshöfe sind der Staatsgewalt in allen Entscheidungen unterstellt. Combellas berichtet ferner: “Frente a los súbditos, su poder no tiene límites: lo que él quiere es obligatorio.” (Die Vormachtstellung kennt keine Grenzen gegenüber den Buergern; alles was er will, ist bindend). Zum Abschluss dieser Darstellung sei auf den Bericht der Friedrich Ebert Stiftung vom Januar 1998 (“Hacia la Elaboración de un Plan de Acción para la Reforma Integral del Sistema Judicial”) von Julio Andrés Borges und Adriana Lander Osío hingewiesen. Dort heisst es auf Seite 15: “… En Venezuela, existe una relación asimétrica entre el Poder Público y la sociedad…” (In Venezuela ist die Beziehung zwischen dem Buerger und der Staatsgewalt asymetrisch). Es heisst dann weiter: “… que se hace mas evidente con respecto al Poder Judicial…(ya que) éstos tienen escasa injerencia, control, identificación o participación en él…” (die Buerger haben kaum einen Einfluss, Kontrolle, Identifizierung oder Teilnahme an dem Wesen der Justiz). Den Generälen steht nun eine Prozessfuehrung ohne rechtliche Garantien bevor. Chávez gewann die Wahlen mit dem Versprechen der “Limpieza” (Bereinigung) des Justizwesens. Von diesem Wahlversprechen ist nicht viel geblieben. “Der Aufbau einer jungen Nation bedarf einer unabhängigen Justiz.” Worte von Simon Bolívar im Jahre 1830.
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